From arnold at nipper.de Wed Mar 8 08:23:31 2017 From: arnold at nipper.de (Arnold Nipper) Date: Wed, 8 Mar 2017 08:23:31 +0100 Subject: [last call] DENOG e.V. - Satzungsentwurf In-Reply-To: <50C68884-ED65-4279-8F88-FF0F922D7796@heg.com> References: <50C68884-ED65-4279-8F88-FF0F922D7796@heg.com> Message-ID: <4c44c84b-0c85-16ff-ee0d-68ff002b6374@nipper.de> On 22.02.2017 13:37, Malte von dem Hagen wrote: > Um einer Diskussion einen Rahmen zu geben, aber auch weiterzukommen, > würde ich mich freuen, hier möglichst viel Rückmeldung zu erhalten. > Die nächsten zwei Wochen bis zum 9. März sollten dafür genug Raum > geben. > > Die Diskussion hier wird dann sicherlich zeigen, wie es weitergeht, > das Ziel dieses Prozesses ist die tatsächliche Gründung des Vereins. > Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Jetzt ist noch Gelegenheit, sich einzubringen. Viele Grüße Arnold -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt... Dateiname : signature.asc Dateityp : application/pgp-signature Dateigröße : 181 bytes Beschreibung: OpenPGP digital signature URL : From postfaktisch at will.reichmann.net Wed Mar 8 10:18:40 2017 From: postfaktisch at will.reichmann.net (Jens R.) Date: Wed, 8 Mar 2017 10:18:40 +0100 Subject: [last call] DENOG e.V. - Satzungsentwurf In-Reply-To: <4c44c84b-0c85-16ff-ee0d-68ff002b6374@nipper.de> References: <50C68884-ED65-4279-8F88-FF0F922D7796@heg.com> <4c44c84b-0c85-16ff-ee0d-68ff002b6374@nipper.de> Message-ID: <58BFCC70.6000300@> Hi Arnold, hi Mitwirkende, gerne hätte ich mal drübergeschaut, aber im Wiki war die Fassung nicht zu finden... Wo liegt sie denn? Über die Motivationspunkte zur Schaffung der juristischen Person sind wir schon hinweg? Denn dann würden sich feine Details ergeben, die hoffentlich eingeflossen sind. Beste Grüße Jens P.S.: Wann und wo ist Gründungstreffen? Wird öffentlich eingeladen? Am 08.03.2017 um 08:23 schrieb Arnold Nipper: > On 22.02.2017 13:37, Malte von dem Hagen wrote: > >> Um einer Diskussion einen Rahmen zu geben, aber auch weiterzukommen, >> würde ich mich freuen, hier möglichst viel Rückmeldung zu erhalten. >> Die nächsten zwei Wochen bis zum 9. März sollten dafür genug Raum >> geben. >> >> Die Diskussion hier wird dann sicherlich zeigen, wie es weitergeht, >> das Ziel dieses Prozesses ist die tatsächliche Gründung des Vereins. >> > Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Jetzt ist noch Gelegenheit, sich > einzubringen. > > > Viele Grüße > Arnold > From malte.von.dem.hagen at heg.com Wed Mar 8 13:00:13 2017 From: malte.von.dem.hagen at heg.com (Malte von dem Hagen) Date: Wed, 8 Mar 2017 12:00:13 +0000 Subject: [last call] DENOG e.V. - Satzungsentwurf In-Reply-To: <58BFCC70.6000300@> References: <50C68884-ED65-4279-8F88-FF0F922D7796@heg.com> <4c44c84b-0c85-16ff-ee0d-68ff002b6374@nipper.de> <58BFCC70.6000300@> Message-ID: <6688B7F8-7648-4468-8844-E5202D732FB0@heg.com> Hallo zusammen, > Am 08.03.2017 um 10:18 schrieb Jens R. : > gerne hätte ich mal drübergeschaut, aber im Wiki war > die Fassung nicht zu finden... Wo liegt sie denn? hab ich hier an die Liste geschickt, ist hier zu finden: http://lists.denog.de/pipermail/denog-gov/attachments/20170222/251d5d86/attachment-0001.pdf > Über die Motivationspunkte zur Schaffung der juristischen > Person sind wir schon hinweg? Denn dann würden > sich feine Details ergeben, die hoffentlich eingeflossen sind. Schau einfach mal rein - viele Fragen beantworten sich dann von selbst (hoffentlich) oder können hier diskutiert werden. Cheers, Malte > P.S.: Wann und wo ist Gründungstreffen? Noch nicht diskutiert. Vorher sollte auch nochmal ein Anwalt und evtl. das Finanzamt drüberschauen. Alle drei Punkte (Anwalt, Finanzamt, Gründung) werden aber sicher transparent ablaufen. Cheers, Malte -- Malte von dem Hagen Director Networks Host Europe Internet GmbH is a company of HEG Email: malte.von.dem.hagen at heg.com Telephone: +49 2203 99340 Office: Hansestrasse 79, 51149 Cologne ----------------------------------------------------------------------- Host Europe Internet GmbH - http://www.hosteurope.de Welserstraße 14 - 51149 Köln - Germany HRB 78934 Amtsgericht Köln Geschäftsführer: Patrick Pulvermüller, Tobias Mohr, Dr. Christian Koch From postfaktisch at will.reichmann.net Wed Mar 8 14:19:06 2017 From: postfaktisch at will.reichmann.net (Jens R.) Date: Wed, 8 Mar 2017 14:19:06 +0100 Subject: [last call] DENOG e.V. - Satzungsentwurf In-Reply-To: <6688B7F8-7648-4468-8844-E5202D732FB0@heg.com> References: <50C68884-ED65-4279-8F88-FF0F922D7796@heg.com> <4c44c84b-0c85-16ff-ee0d-68ff002b6374@nipper.de> <58BFCC70.6000300@> <6688B7F8-7648-4468-8844-E5202D732FB0@heg.com> Message-ID: <58C004CA.4010503@> Hi Auditorium, danke für den Link. In der Fassung vom 22.2. sind Kniffe und Tricks drin. Ich hoffe sie gefährden nicht die angestrebte Gemeinnützigkeit. Habt ihr schon einen Anwalt? Ansonsten wüsste ich da was.... Info zu der Motivation erschließen sich mir noch nicht. Ein Tipp noch: Finanzamt vor dem Amtsgericht machen, das spart ggf. Kosten. (Tour habe ich schon durch.) Beste Grüße Jens Am 08.03.2017 um 13:00 schrieb Malte von dem Hagen: >> Über die Motivationspunkte zur Schaffung der juristischen >> Person sind wir schon hinweg? Denn dann würden >> sich feine Details ergeben, die hoffentlich eingeflossen sind. > Schau einfach mal rein - viele Fragen beantworten sich dann von selbst (hoffentlich) oder können hier diskutiert werden. > > Cheers, > > Malte From malte.von.dem.hagen at heg.com Fri Mar 10 18:39:36 2017 From: malte.von.dem.hagen at heg.com (Malte von dem Hagen) Date: Fri, 10 Mar 2017 17:39:36 +0000 Subject: =?utf-8?B?REVOT0cgZS5WLiAtIGZpbmFsZXIgU2F0enVuZ3NlbnR3dXJmIHVuZCBuw6Rj?= =?utf-8?Q?hste_Schritte?= Message-ID: Hallo zusammen, ich danke allen, die eine Rückmeldung zum letzten Satzungsentwurf gegeben haben. Aus den Kommentaren ist noch eine Änderung erwachsen, nämlich die, daß die Satzung nur volljährige natürliche Personen als ordentliche Mitglieder zulässt. Grund dafür sind vor allem die Themen ?Aufsichtspflicht? und ?Haftung?, die bei minderjährigen Mitgliedern Anforderungen mit sich bringen, und die Überzeugung, daß wir mit dieser Einschränkung nicht allzu viele ausschließen - schließlich ist eine Mitgliedschaft ja auch keine grundsätzliche Voraussetzung, um an Aktivitäten in der Community teilzunehmen. Der nächste Schritt ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt, die jetzt stattfinden wird. Das Ergebnis werde ich natürlich hier mit euch teilen. Danach folgt dann (vorausgesetzt, es sind keine signifikanten Änderungen notwendig) eine Vorlage beim Finanzamt, um auch diese Seite abzusichern. Wenn das alles glatt läuft, kann danach nach einem Termin und Ort für eine Gründungsversammlung geschaut werden. Diese wird selbstverständlich offen und breit angekündigt werden. Viele Grüße, Malte PS: Ich freue mich nach wie vor über jedes Feedback, auch inhaltliches zur Satzung. Der Prozess läuft jetzt allerdings schon wie oben beschrieben weiter? PPS: Die Frage der Mitgliedsbeiträge ist hier erstmal irrelevant, diese werden in einer Beitragsordnung festgelegt, die auf der Gründungsversammlung beschlossen wird. -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt... Dateiname : DENOG_Satzung-DRAFT-20170310.pdf Dateityp : application/pdf Dateigröße : 41549 bytes Beschreibung: DENOG_Satzung-DRAFT-20170310.pdf URL : -------------- nächster Teil -------------- Ein eingebundener Text mit undefiniertem Zeichensatz wurde abgetrennt. Name: ATT00001.txt URL: From ms at man-da.de Mon Mar 13 10:39:35 2017 From: ms at man-da.de (Marcus Stoegbauer) Date: Mon, 13 Mar 2017 10:39:35 +0100 Subject: DENOG e.V. - finaler Satzungsentwurf und =?utf-8?q?n=C3=A4chste?= Schritte In-Reply-To: References: Message-ID: On 10 Mar 2017, at 18:39, Malte von dem Hagen wrote: > Hallo zusammen, > > ich danke allen, die eine Rückmeldung zum letzten Satzungsentwurf gegeben haben. Aus den Kommentaren ist noch eine Änderung erwachsen, nämlich die, daß die Satzung nur volljährige natürliche Personen als ordentliche Mitglieder zulässt. > > Grund dafür sind vor allem die Themen ?Aufsichtspflicht? und ?Haftung?, die bei minderjährigen Mitgliedern Anforderungen mit sich bringen, und die Überzeugung, daß wir mit dieser Einschränkung nicht allzu viele ausschließen - schließlich ist eine Mitgliedschaft ja auch keine grundsätzliche Voraussetzung, um an Aktivitäten in der Community teilzunehmen. > > Der nächste Schritt ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt, die jetzt stattfinden wird. Das Ergebnis werde ich natürlich hier mit euch teilen. Danach folgt dann (vorausgesetzt, es sind keine signifikanten Änderungen notwendig) eine Vorlage beim Finanzamt, um auch diese Seite abzusichern. > > Wenn das alles glatt läuft, kann danach nach einem Termin und Ort für eine Gründungsversammlung geschaut werden. Diese wird selbstverständlich offen und breit angekündigt werden. vielen Dank für Deine Bemühungen und die Zeit, die Du hier rein steckst. Ich finde die Satzung sehr gelungen, sie schränkt nicht ein und ermöglicht ein sinnvolles Arbeiten in einem e.V. Vorneweg: alle hier getroffene Aussagen sind nur meine Meinungen, also bitte alles mit einem starken ?IMO? Tag lesen. Allerdings möchte ich weiterhin auf zwei Punkte hinweisen. Diese kommen jetzt erst, da sie IMO nichts mehr mit der Satzung zu tun haben, sondern mit dem weiteren Vorgehen danach: Wenn der Verein DENOG e.V. genannt wird, ersetzt er implizit das, was bisher die DENOG Community ist. Davon könnte sich jemand, der heute in der Community aktiv ist, aber nicht in einem Verein mitarbeiten möchte, abschrecken lassen und sich zurückziehen. Die schönere Variante wäre es, wenn der Verein einen Namen aus dem DENOG-Umfeld enthält, aber nicht schon durch die Namensgebung mit der DENOG Community kollidiert. Ich sehe spontan keine Nachteile für einen e.V. dadurch. Der zweite Punkt betrifft die Ausrichtung von Meetings und die finanzielle Seite des e.V. Hier möchte ich zu Bedenken geben, dass jede Aussage von Steuerberatern, Anwälten und Finanzamt sich nur auf den aktuellen Zeitpunkt bezieht. Z.B. aus dem Debian-Umfeld habe ich anhand von Beispielen gehört, dass gemeinnützige Organisationen bei Finanzämtern unter genauer Beobachtung bezüglich ihrer Gemeinnützigkeit stehen und diese gerne auch nachträglich angezweifelt wird. Und durch meine Erfahrung im Geschäftsumfeld weiss ich, dass es zur Änderung der Prüfungsbedingungen des Finanzamts keine Gesetzesänderung bedarf, sondern das häufig durch Dienstanweisungen aus den Ministerien gesteuert wird. So wurde z.B. in den letzten Jahren die Prüfung von Rechnungen zum Vorsteuerabzug massiv verschärft, ohne dass an den Gesetzen etwas geändert wurde. Bei einem gemeinnützigen e.V. kommt noch hinzu, dass nicht nur die Gemeinnützigkeit bei jeder finanziellen Entscheidung (das kann schon die Wahl eines Sponsors für das Meeting sein) berücksichtigt werden muss, sondern auch der Vorsteuerabzug nicht von vorne herein fest steht und mit dem Finanzamt ausgehandelt werden muss. Diese Entscheidung kann dann auch nachträglich vom Finanzamt revidiert werden, wenn gewissen Bedingungen, die keiner auf dem Schirm hatte, verletzt wurden. Insgesamt beinhaltet dies für mich ein gehöriges finanzielles Risiko für den e.V., für das es sich lohnt, z.B. eine GmbH für den Veranstaltungsbetrieb zu gründen, die in diesen Punkten rechtlich deutlich besser aufgestellt ist. Und wie schon angesprochen: jede Aussage von Finanzamt/Anwalt zu dieser Situation betrifft sich auf das jetzt und hier, und kann durch einzelne Entscheidungen während der Meeting-Organisation gefährdet werden. Marcus -- man-da.de GmbH, AS8365 Phone: +49 6151 16-71022 Dolivostrasse 11 64293 Darmstadt, Germany e-mail: ms at man-da.de Geschäftsführer Marcus Stögbauer AG Darmstadt, HRB 94 84 -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt... Dateiname : signature.asc Dateityp : application/pgp-signature Dateigröße : 801 bytes Beschreibung: OpenPGP digital signature URL : From tim at haitabu.net Sun Mar 19 13:38:35 2017 From: tim at haitabu.net (Tim Kleefass) Date: Sun, 19 Mar 2017 13:38:35 +0100 Subject: =?UTF-8?Q?Re:_DENOG_e.V._-_finaler_Satzungsentwurf_und_n=c3=a4chste?= =?UTF-8?Q?_Schritte?= In-Reply-To: References: Message-ID: <564c04fb-2254-38a7-165e-8450fca8c7c4@haitabu.net> Hallo Malte und Kollege, Vielen Dank für euer Engagement den Prozess vorwärts zu bringen! Ich komme leider nun erst dazu mir die Satzung genauer anzusehen. Ich finde die Satzung sehr gut. Zwei Anmerkungen sind mir noch aufgefallen und eine Frage: Zu §7, Zif. 5: IMHO sollte die Versammlungsleitung (die letztendlich die Ordnungsgewalt hat) nicht zwingend durch den Vorstand erfolgen, wenn die Mitgliederversammlung das anders wünscht. Aber das ist eh ein implizites Recht der MV als höchstes Organ des Vereins? Zu §8, Zif. 1: Eine Mindestanzahl an anwesenden (stimmberechtigten) Mitglieder ist dazu da, dass wichtige Entscheidungen von einem Mindestanteil der Mitglieder getragen werden und nicht bspw. durch einen ungeschickten Termin der MV viele Mitglieder verhindert sind. Der zweite Teil hebt diese Hürde wieder auf, daher würde ich diesen streichen: "oder solange bei einer geringeren Zahl die Beschlussfähigkeit von keinem der anwesenden Mitglieder angezweifelt wird." Verständnisfrage: Nach §9, Zif. 1 besteht der Vorstand aus ... "bis zu vier Beisitzern". Die Beisitzer sind nach §9, Zif. 4 aber nicht "Vorstand im Sinne von §26 BGB". Nach §9, Zif. 6 hat "jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme". Meine Interpretation: Die Beisitzer sind auch im Vorstand/Vorstandsmitglieder, sie sind demnach auch im Vorstand stimmberechtigt (mit je einer Stimme). Aber nach §26 BGB nicht vertretungsberechtigt. Korrekt? Schöne Grüße, Tim From joerg at dorchain.net Sun Mar 19 15:54:49 2017 From: joerg at dorchain.net (Joerg Dorchain) Date: Sun, 19 Mar 2017 15:54:49 +0100 Subject: DENOG e.V. - finaler =?iso-8859-1?Q?Sa?= =?iso-8859-1?Q?tzungsentwurf_und_n=E4chste?= Schritte In-Reply-To: <564c04fb-2254-38a7-165e-8450fca8c7c4@haitabu.net> References: <564c04fb-2254-38a7-165e-8450fca8c7c4@haitabu.net> Message-ID: <20170319145449.3wguiuthkiwh7vkf@Redstar.dorchain.net> On Sun, Mar 19, 2017 at 01:38:35PM +0100, Tim Kleefass wrote: > > Zu §8, Zif. 1: > Eine Mindestanzahl an anwesenden (stimmberechtigten) Mitglieder ist dazu > da, dass wichtige Entscheidungen von einem Mindestanteil der Mitglieder > getragen werden und nicht bspw. durch einen ungeschickten Termin der MV > viele Mitglieder verhindert sind. Der "Workaround", den ich aus anderen Vereinen kenne, ist mit gleicher Post zu einer ausserordentlichen Versammlung zu laden, die 30minuten spaeter stattfindet, sofern die Satzung es hergibt im Falle der Nicht-Beschlussfaehigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung. Praktisch waren alle Vereine immer ordentlich beschlussfaehig, wenn auch manchmal knapp (Grippewelle kombiniert mit uninteressanter Tagesordnung z.B.) Tschau, Joerg -------------- nächster Teil -------------- Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt... Dateiname : signature.asc Dateityp : application/pgp-signature Dateigröße : 898 bytes Beschreibung: nicht verfügbar URL : From malte.von.dem.hagen at heg.com Sun Mar 19 17:13:09 2017 From: malte.von.dem.hagen at heg.com (Malte von dem Hagen) Date: Sun, 19 Mar 2017 16:13:09 +0000 Subject: =?utf-8?B?UmU6IERFTk9HIGUuVi4gLSBmaW5hbGVyIFNhdHp1bmdzZW50d3VyZiB1bmQg?= =?utf-8?B?bsOkY2hzdGUgU2Nocml0dGU=?= In-Reply-To: <564c04fb-2254-38a7-165e-8450fca8c7c4@haitabu.net> References: <564c04fb-2254-38a7-165e-8450fca8c7c4@haitabu.net> Message-ID: Hallo zusammen, > Am 19.03.2017 um 13:38 schrieb Tim Kleefass : > Zu §7, Zif. 5: > IMHO sollte die Versammlungsleitung (die letztendlich die Ordnungsgewalt > hat) nicht zwingend durch den Vorstand erfolgen, wenn die > Mitgliederversammlung das anders wünscht. Aber das ist eh ein implizites > Recht der MV als höchstes Organ des Vereins? das ist letztlich eine der Aufgaben, für die so ein Vorstand da ist, und ja auch tatsächlich sehr administrativ. Die inhaltlichen Entscheidungen sowie auch die Themen für die Tagesordnung kommen ja prinzipbedingt aus der Mitgliederversammlung. Insofern fällt mir da grad kein Grund ein, warum man das anders regeln sollte. Der Vorstand wird ja auch von selbiger gewählt, und hat daher ihr hinreichendes Vertrauen - wenn nicht, kann/soll/muss er halt anders gewählt werden. > Zu §8, Zif. 1: > Eine Mindestanzahl an anwesenden (stimmberechtigten) Mitglieder ist dazu > da, dass wichtige Entscheidungen von einem Mindestanteil der Mitglieder > getragen werden und nicht bspw. durch einen ungeschickten Termin der MV > viele Mitglieder verhindert sind. > Der zweite Teil hebt diese Hürde wieder auf, daher würde ich diesen > streichen: > "oder solange bei einer geringeren Zahl die Beschlussfähigkeit von > keinem der anwesenden Mitglieder angezweifelt wird.? Das kann im Umkehrschluß dazu führen, daß die Mitgliederversammlung und sogar der ganze Verein bei geringer Teilnahme gelähmt sind. Das ist ein Punkt, über den wir auch viel diskutiert haben und uns sehr uneinig waren, weil beide Werte - breite Einbeziehung der Mitglieder und Handlungsfähigkeit - wichtig sind und in dem Punkt konkurrieren. Am Ende des Tages sollte man imho aber auch die Rolle des Vereins und damit das Risiko einer MV mit wenigen Teilnehmern nicht überschätzen, und der Verein hat imho ein inhärentes Interesse daran, Zeit und Ort der Versammlungen möglichst günstig zu legen. Jedenfalls ist diese Frage nicht einhellig zu lösen, und im Entwurfsprozess ist dann halt der Punkt ?Handlungsfähigkeit? einen Tick wichtiger bewertet worden. Aber: Auch das ist nicht in Stein gemeißelt, und kann sowohl auf einer Gründungsversammlung als auch später natürlich durch Votum geändert werden. > Verständnisfrage: > > Nach §9, Zif. 1 besteht der Vorstand aus ... "bis zu vier Beisitzern". > Die Beisitzer sind nach §9, Zif. 4 aber nicht "Vorstand im Sinne von §26 > BGB". > > Nach §9, Zif. 6 hat "jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme". > > Meine Interpretation: Die Beisitzer sind auch im > Vorstand/Vorstandsmitglieder, sie sind demnach auch im Vorstand > stimmberechtigt (mit je einer Stimme). Aber nach §26 BGB nicht > vertretungsberechtigt. Korrekt? Korrekt. Der vertretungsberechtigte Vorstand nach BGB muss halt konkret benannt werden, Formulierungen wie ?bis zu?? sind da nicht erlaubt. Andererseits möchte man schon etwas Flexibilität haben, um bei Bedarf jene ?Beisitzer? für bestimmte Themen oder Aufgaben voll mit einzubeziehen. Das soll damit erreicht werden. Just my 2 cents! Viele Grüße, Malte -- Malte von dem Hagen Director Networks Host Europe Internet GmbH is a company of HEG Email: malte.von.dem.hagen at heg.com Telephone: +49 2203 99340 Office: Hansestrasse 79, 51149 Cologne ----------------------------------------------------------------------- Host Europe Internet GmbH - http://www.hosteurope.de Welserstraße 14 - 51149 Köln - Germany HRB 78934 Amtsgericht Köln Geschäftsführer: Patrick Pulvermüller, Tobias Mohr, Dr. Christian Koch