DENOG e.V. - Satzungsentwurf

Malte von dem Hagen malte.von.dem.hagen at heg.com
Mi Feb 22 13:37:06 CET 2017


Hallo zusammen,

nachdem es über den Jahreswechsel hier etwas ruhig um dieses Thema geworden ist, möchte ich gern das nächste Level starten. In der Zwischenzeit hat sich Dank einer kleinen Gruppe Engagierter ein Satzungsentwurf für einen e.V. herausgebildet, den ihr im Anhang findet (PDF, 5 Seiten) - dieser kann, darf und soll nun gern diskutiert werden, in jeder konstruktiven Richtung.

Vielleicht hilft dieser Entwurf ja auch, ein etwas schärferes Bild von dem, was ein DENOG e.V. sein könnte, zu geben.

Ein paar Anmerkungen dazu:

- Aus der letzten Diskussion kam als ein ganz wichtiger Punkt rüber, daß DENOG als Community und dementsprechend auch ein unterstützender Verein möglichst offen sein sollte. Diesem Wunsch wird damit Rechnung getragen, daß es keinerlei Anforderungen/Einschränkungen in Bezug auf die ordentliche Mitgliedschaft gibt.

- Keinerlei? Naja, nicht ganz: Ein anderer Aspekt war, daß ein Begrenzen des Einflusses von Firmen gewünscht wurde, was m.E. auch der Geisteshaltung der Community entspricht, daß es am Ende immer Menschen sind, die hier miteinander arbeiten, forschen, diskutieren usw. 

- Zweck und Aufgabe orientieren sich an der Charta: http://www.denog.de/info/charta.php?lang=de Die in der Satzung genannten Aktivitäten sind bewusst allgemein gehalten, auch wieder, um den Verein und die Community möglichst wenig einzuschränken. Wenn jemand noch Ergänzungsvorschläge hat - immer her damit!

- Insgesamt soll die Satzung (ganz nach KISS) möglichst wenig Hürden und Einschränkungen setzen, jedoch den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Dies spiegelt sich z.B. in der Verwendung der „Textform“ (im Unterschied zu „Schriftform“) wieder, welche auch E-Mail als Medium zulässt, oder auch in der ausdrücklichen Erwähnung einer möglichen „virtuellen Mitgliederversammlung“ (die muss an dieser Stelle nicht weiter definiert werden).

- Dieser Entwurf orientiert sich an mehreren in der Praxis bewährten Satzungen (bspw. der des ISOC e.V.), wurde aber noch nicht von Juristen oder dem Finanzamt geprüft. Das soll folgen, wenn er inhaltlich soweit in Ordnung ist.

- Zuletzt: Eine Satzung kann selbstverständlich später durch die Mitgliederversammlung (und nur diese) geändert/ergänzt werden, wenn die Mehrheit den Bedarf dafür sieht.

Um einer Diskussion einen Rahmen zu geben, aber auch weiterzukommen, würde ich mich freuen, hier möglichst viel Rückmeldung zu erhalten. Die nächsten zwei Wochen  bis zum 9. März sollten dafür genug Raum geben.

Die Diskussion hier wird dann sicherlich zeigen, wie es weitergeht, das Ziel dieses Prozesses ist die tatsächliche Gründung des Vereins.

Viele Grüße,

Malte

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