Vorstandskandidaturen

Malte von dem Hagen malte at godaddy.com
Mi Nov 15 13:47:38 CET 2017


Hallo zusammen,

> Am 15.11.2017 um 13:28 schrieb Stefan Neufeind <denog at stefan-neufeind.de <mailto:denog at stefan-neufeind.de>>:
> On 15.11.2017 12:47, Christian Seitz wrote:
>> Am 15.11.2017 um 12:21 schrieb Jens Hoffmann:
>>> On 15.11.2017 11:35, Tim Korves wrote:
>>>> ich wuerde mich ja auch als Kandidat bewerben, vorallem, um den ganz
>>>> kleinen Firmen unter uns auch vllt eine Stimme zu verleihen - und, weil
>>>> ich das gesamte Konzept Denog seit Jahren befuerworte. Mir steht nur
>>>> leider gefuehlt alles im Wege, auf der Gruendungsveranstaltung dabei zu
>>>> sein. Leider...>>
>>> 
>>> https://www.vereinswelt.de/vereinsrecht/details/article/haetten-sie-gedacht-dass-das-geht.html <https://www.vereinswelt.de/vereinsrecht/details/article/haetten-sie-gedacht-dass-das-geht.html>
>>> 
>>> Hab die Satzung jetzt nicht geprüft (die gilt ja aber eh noch nicht..)
>> 
>> grundsaetzlich mag das moeglich sein, aber eine Gruendungsversammlung, wie in
>> diesem Fall, ist eigentlich noch etwas anderes, als eine spaetere
>> Mitgliederversammlung, wenn der Verein erstmal gegruendet ist. Da haben wir
>> bisher nur Hinweise gefunden, dass man wirklich vor Ort anwesend sein und auch
>> unterschreiben muss.
> 
> leicht OT:
> Ich hatte off-list auch angefragt ob man "vorab" seinen Willen bekunden
> kann dem Verein beizutreten und somit dann während der Gründung als
> Gründungsmitglied zu zählen. Selbst jener Fall, der im Vergleich zu
> einer Kandidatur für den Vorstand einfach erscheint, ist wohl aktuell an
> die Anwesenheit gebunden.


nach unseren Recherchen (wir sind da weder allwissend noch maßgeblich, aber zumindest mal ein wenig in diese Welt eingetaucht) ist es tatsächlich so, daß speziell für die Gründungsversammlung dringend angeraten wird, diese nur persönlich zu machen - es gibt offenbar sonst ein Risiko, daß die Gründung nicht anerkannt wird. 

Außerdem steht in unserem Satzungsentwurf, daß Vorstände ordentliche Mitglieder sein müssen. Das kann man in Frage stellen, ich persönlich halte dies aber für eine sinnvolle Regelung.

Das führt zu der Situation, daß wir für diesen speziellen Fall der Gründung nicht so frei sind, wie es später der Fall ist - ist erstmal sauber gegründet, kann man problemlos virtuelle MV, Vorstandswahl ohne Anwesenheit usw. machen. Man kann auch (hint hint) später im Rahmen einer ersten virtuellen Mitgliederversammlung einen evtl. zahlenmäßig noch nicht voll besetzten Vorstand um Beisitzer erweitern.

Viele Grüße,

Malte

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