Re: DENOG e.V. - Gründungsversammlung

Sebastian Abt sabt at sabt.net
Do Nov 16 09:51:02 CET 2017


Hi Magnus,

> Am 15.11.2017 um 12:41 schrieb Magnus Frühling <magnus.fruehling at me.com>:
> 
> Moin,
> 
> Ich würde Punkt 2 in sofern ändern das 1. Fördermitglieder und ordentliche jetzt schon getrennt sind, das macht das ändern später einfacher. 
> 2. nicht einen festen Beitrag festlegen, sondern einen Mindestbeitrag festlegen.
> 
> 2. Beitragshöhe
>    (1) Für ordentliche Mitglieder beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr EUR 30,00. 
>    (2) Für Fördermitglieder beträgt der Mindestbeitrag pro Jahr EUR 30,00.
>    (3) Bei unterjährigem Vereinsbeitritt wird der Mitgliedsbeitrag ab dem Beginn des Beitrittsmonats anteilig erhoben.
>    (4) Ein Mitglied kann im Mitgliedsantrag oder einer sonstigen Erkärung in Textform an den Vorstand einen abweichenden höheren Beitrag festlegen.
>    (5) Ein bestehender höherer Beitrag kann durch Erklärung in Textform an den Vorstand zum nächsten Zahlungsintervall abgesenkt werden.

Das finde ich gut.

> Was mir zudem vollkommen fehlt, auch schon in der Satzung, sind Regelungen zu: Beitragsverzug, -stundung oder -erlass
> Habe ich was übersehen oder gibt es keine Regelung zu Ruhenden Mitgliedsrechten bei Zahlungsverzug?

Brauchen wir das explizit?  Hast du Formulierungsvorschläge?

Ich habe das bisher noch in keiner Satzung gesehen, die ich gelesen habe.

Grüße
sebastian
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