DENOG eine Struktur geben - warum und welche?
Sebastian Abt
sabt at sabt.net
Mo Dez 12 11:25:15 CET 2016
Hi.
> Am 12.12.2016 um 11:06 schrieb Kai 'wusel' Siering <wusel+ml at uu.org>:
>
> ja, wenn Formalisierung notwendig, dann am ehesten in Form eines e. V. Die Frage der Gemeinnützigkeit ergibt sich dann ja aus den satzungsgemäßen Zielen — (reiner) Eventausrichter wird da vielleicht eher schwierig? Aber: IANAL.
Paragraph 52 der Abgabenordnung definiert gemeinnützige Zwecke:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
Wenigstens die Punkte
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
sind nach meinem Empfinden mit den Aktivitäten der DENOG vereinbar. Selbstverständlich müssen sie sich in einet etwaigen Satzung dann auch entsprechend wiederfinden.
Grüße
sebastian
-------------- nächster Teil --------------
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