DENOG v2

Maximilian Wilhelm max at rfc2324.org
Di Dez 13 12:01:46 CET 2016


Anno domini 2016 Sebastian Abt scripsit:

Ohai,

> > Ich sehe das Problem latent schon, wenn sich die juristische Person »DENOG e. V.« z. B. aufmacht, die Namensrechte an »DENOG« zu sichern — was dem losen Zusammenschluß, der derzeit DENOG ist, gar nicht möglich ist. Streit um Namen sind ja nun selbst im FOSS-Umfeld nicht gänzlich unbekannt.

> Ich finde den vorgeschlagenen Namen „Freunde und Unterstützer von dENOG e.V.“ auch nicht gut und in der Tat glaube ich nicht, dass das von Marcus skizzierte Konstrukt den Nagel auf den Kopf trifft.  Ich fände es schon gut und für die Zukunft wichtig, dass sich die DENOG ein wenig professionalisiert.  Eine Strukturgebung in Form einer Körperschaft ist hierfür meiner Meinung nach ein richtiger Schritt.  Das heißt aber noch nicht, dass man dadurch inhaltlich alles ändern müsste oder gar etwas großartig ändern müsste.

Marcus Idee mit dem "Freunde und Unterstützer" finde ich gut, das hebt
$Legal_Entity vom bestehenden DENOG ab.

> Wenn die Namensrechte für DENOG - und bspw. auch denog.de - dann bei solch einer Körperschaft lägen und diese Körperschaft über eine vernünftige Satzung verfügen würde, fände ich das wirklich gut.  Dann gibt es meiner Meinung nach auch überhaupt keinen Raum für Streitigkeiten.

> >>> Nur jetzt kommt das eigentlich schwierige und IANAL, […] Auch kann es als e.V. schwierig sein, kaufmännisch frei zu handeln und schnell Entscheidungen zu treffen, wie es für die Organisation von Meetings manchmal notwendig ist. […]
> > 
> > Was den Komplex Finanzamt, insbesondere mit Gemeinnützigkeit, angeht, muß ich mangels Erfahrung passen. Aber für eine beschlossene Maßnahme kann man dem Vereinsvorstand im Rahmen der von der MV bewilligten Mittel durchaus freie Hand lassen; dafür sind die Beschlüsse ja da.

> Ich persönlich habe nun ganz konkret eine Gründung eines gemeinnützigen Vereins hinter mir und auch Erfahrung in der Vereinsarbeit mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (klassisch: Sportverein). Die Diskussion um gemeinnützige, ideelle und und wirtschaftliche Tätigkeiten ist mir daher nicht unbekannt.  Aus dieser Erfahrung kann ich sagen: das bekommt man schon hin, alles kann in einem Verein koexistieren, man muss sich nur einmal damit auseinandersetzen.

> Ich sehe ad hoc auch keine (relevante) Einschränkung der Handlungsfreiheit, die die Gründung einer GmbH o.ä. erfordern würde.  Hast du da einen konkreten Gedanken, Marcus?

Beware. $52 des Abgabenerlasses wurde ja schon genannt. Dazu gibt es
noch einen Anwendungserlass, in dem sich das hier findet, was uns
Freifunker hart in den Hintern beisst:

3. 
Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig
anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen)
Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu
Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den
Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung
durch die Mitglieder oder andere Personen dient. Freiwilligenagenturen können
regelmäßig wegen der Förderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) als
gemeinnützig behandelt werden, weil das Schwergewicht ihrer Tätigkeit in der
Aus- und Weiterbildung der Freiwilligen liegt (BMF -Schreiben vom 15.9.2003, BStBl I S. 446).

 -- http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Je nach Sachberabeiter, kann einem DENOG e.V. daraus ggf. auch ein
Strick gebaut werden, wenn es um $Services für $Internet geht oder so.

> Anders herum glaube ich, das ein Konstrukt bestehend aus Verein+GmbH schon wieder zu komplex ist, wie Malte sagte zu teuer ist, und ein vermeintlich vorweggenommener zweiter Schritt ist.

Sollte es sich als notwendig erweisen, kann man es im Zweifel ja noch
nachziehen.

> > Daher anders gefragt: gibt es denn ein prinzipielles Problem, z. B. daß die eco Service GmbH als zukünftiger Veranstaltungspartner entfällt?
> 
> Meines Wissens nicht.  Ich persönlich fände es aber gut, wenn die Community im Stande wäre, bestehende und neue Dinge ohne Abhängigkeiten zu Externen realisieren zu können und es im gesamten Wirken für die Community auch Transparenz und Steuermechanismen gäbe.

ACK.

> > Oder daß bestimmte Dienste nicht angeboten werden können mangels juristischer Person?
> [..]
> > Nein, im Ernst, mir fehlt noch immer so ein bißchen das »why«, um daraus zu einem »how« zu kommen.
> 
> Ich möchte dir ein ganz einfaches Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit geben.  Es ist sicherlich nicht der bedeutendste Aspekt, aber immerhin:  auf einem DENOG-Meeting gab es einen Vortrag, der nicht lizenzierte mediale Inhalte verwendete.  Dieser Vortrag wurde gefilmt und dieser Film zusammen mit den Slides auf denog.de veröffentlicht.  Im Anschluss bekamen Marcus Stögbauer und ich reichlich Post von eifrigen Justiziaren, weil Marcus im Impressum steht und ich Domaininhaber und admin-c bin.  Diese konkrete Sache ist augenscheinlich nach länglichen Diskussionen im Sande verlaufen, aber dennoch möchte ich persönlich ein solches Haftungsrisiko nicht dauerhaft tragen, insbesondere nicht, wenn weitere sinnvolle Dienste und Projekte in der Zukunft aus DENOG heraus entstehen sollen.

Fair point.

Ciao
Max
-- 
"I have to admit I've always suspected that MTBWTF would be a more useful
 metric of real-world performance."
 -- Valdis Kletnieks on NANOG