DENOG v2

Sebastian Abt sabt at sabt.net
Di Dez 13 12:43:11 CET 2016


Hi.

> Am 13.12.2016 um 12:01 schrieb Maximilian Wilhelm <max at rfc2324.org>:
> 
> Beware. $52 des Abgabenerlasses wurde ja schon genannt. Dazu gibt es
> noch einen Anwendungserlass, in dem sich das hier findet, was uns
> Freifunker hart in den Hintern beisst:

Der Anwendungserlass ist ein valider Punkt, aber…

> 3.
> Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig
> anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen)
> Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu
> Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den
> Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung
> durch die Mitglieder oder andere Personen dient.

… hier wird der Betrieb von Kommunikationsnetzwerken und die Bereitstellung von Zugängen zu selbigem thematisiert.  Die Notwendigkeit hierzu sehe ich Stand heute für DENOG eigtl. nicht.

Und falls sich das doch irgendwann einmal in eine solche Richtung entwickeln sollte, lässt sich, wie Axel sagte, eine geeignete juristische Person ja nach dem von Marcus skizzierten MOdell noch immer formieren.

Mein Eindruck ist aber nicht, dass das von DENOG derzeit ein (wichtiges) Thema ist.  Dass euch Freifunker dieser Anwendungserlass trifft ist natĂĽrlich offensichtlich.


GrĂĽĂźe
sebastian

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