DENOG v2

Marcus Stoegbauer ms at man-da.de
Di Dez 13 14:28:27 CET 2016


On 13 Dec 2016, at 13:30, Arnold Nipper wrote:

> On 13.12.2016 13:11, Malte von dem Hagen wrote:
>
>> In Bezug auf die „DENOG Veranstaltungen GmbH“ (o.ä.) denke ich, daß
>> das der zweite Schritt wäre - nach Bedarf und Möglichkeit, wenn man
>> den ersten getan hat.
>>
>
> Diese Notwendigkeit sehe ich weder für die mittel- noch langfristige
> Zukunft geschweige denn für jetzt. Klar ist, dass wir 1-2 Meetings im
> Jahr haben wollen. Aber die dienen dem Austausch. Zweck des Vereins wird
> nicht sein, Veranstaltungen für Dritte zu organisieren.

Das wäre der Idealfall, aber das Finanzamt kann genauso dagegen argumentieren:

- Wenn zu der Veranstaltung Teilnehmer kommen, die nicht Vereinsmitglieder sind, ist es eine Veranstaltung für Dritte.
- Wenn bei der Veranstaltung Überschüsse zu erwarten sind, ist es eine kommerzielle Veranstaltung, welche im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit des Vereins steht

Dagegen hilft auch ein Rechtsgutachten vorher nichts, das uns bescheinigt, dass alles in Ordnung ist. Im Zweifel hat das Finanzamt den längeren Atem und schickt erst einmal eine Zahlungsaufforderung, die ein möglicher Verein langwierig anfechten muss. Und alle Zeit, die wir vorab an Zeit gespart haben, den Unterbau der Organisation zukunftssicher aufzusetzen, geht mehrfach dafür drauf, den Forderungen des Finanzamts entgegenzutreten.

   Marcus
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