DENOG v2
Jens Hoffmann
jh at bofh.de
Di Dez 13 14:40:29 CET 2016
Hi,
> Diese Diskussion ist m.E. derzeit müßig,
Nein. Die Vereinsgründung soll doch offensichtlich ein Problem adressieren.
Also muss das Problem schon im Zweck beschrieben / addresiert sein.
> da die satzungsgemäßen Zwecke in Linie mit §52 AO sein müssen, wenn wir einen Verein und
Warum? Was ist das zu lösende Problem?
> insbesondere die Anerkennung der Gemeinnützigkeit anstreben wollen. Meiner Meinung nach sollten wir das tun.
Warum?
Bis jetzt gab es zwei hier genannte Motive:
a) Haftungsschutz (sehr sinnvoll, ich habe da mit Marcus den selben Kopf
in der Schlinge, wie Du,
zumindest im Innenverhältnis und meine Bedenken wurden radikal
weggedrückt, da hab ich schon ein
wenig gestaunt damals)
b) Professionalisierung (was mir erstmal nur sagt, dass die Wahrnehmung
des Ist-Zustandes nicht professionell ist).
Grüße,
Jens
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