DENOG e.V. - finaler Satzungsentwurf und nächste Schritte

Marcus Stoegbauer ms at man-da.de
Mo Mär 13 10:39:35 CET 2017


On 10 Mar 2017, at 18:39, Malte von dem Hagen wrote:

> Hallo zusammen,
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> ich danke allen, die eine Rückmeldung zum letzten Satzungsentwurf gegeben haben. Aus den Kommentaren ist noch eine Änderung erwachsen, nämlich die, daß die Satzung nur volljährige natürliche Personen als ordentliche Mitglieder zulässt.
>
> Grund dafür sind vor allem die Themen „Aufsichtspflicht“ und „Haftung“, die bei minderjährigen Mitgliedern Anforderungen mit sich bringen, und die Überzeugung, daß wir mit dieser Einschränkung nicht allzu viele ausschließen - schließlich ist eine Mitgliedschaft ja auch keine grundsätzliche Voraussetzung, um an Aktivitäten in der Community teilzunehmen.
>
> Der nächste Schritt ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt, die jetzt stattfinden wird. Das Ergebnis werde ich natürlich hier mit euch teilen. Danach folgt dann (vorausgesetzt, es sind keine signifikanten Änderungen notwendig) eine Vorlage beim Finanzamt, um auch diese Seite abzusichern.
>
> Wenn das alles glatt läuft, kann danach nach einem Termin und Ort für eine Gründungsversammlung geschaut werden. Diese wird selbstverständlich offen und breit angekündigt werden.

vielen Dank für Deine Bemühungen und die Zeit, die Du hier rein steckst. Ich finde die Satzung sehr gelungen, sie schränkt nicht ein und ermöglicht ein sinnvolles Arbeiten in einem e.V. Vorneweg: alle hier getroffene Aussagen sind nur meine Meinungen, also bitte alles mit einem starken “IMO” Tag lesen.

Allerdings möchte ich weiterhin auf zwei Punkte hinweisen. Diese kommen jetzt erst, da sie IMO nichts mehr mit der Satzung zu tun haben, sondern mit dem weiteren Vorgehen danach:

Wenn der Verein DENOG e.V. genannt wird, ersetzt er implizit das, was bisher die DENOG Community ist. Davon könnte sich jemand, der heute in der Community aktiv ist, aber nicht in einem Verein mitarbeiten möchte, abschrecken lassen und sich zurückziehen. Die schönere Variante wäre es, wenn der Verein einen Namen aus dem DENOG-Umfeld enthält, aber nicht schon durch die Namensgebung mit der DENOG Community kollidiert. Ich sehe spontan keine Nachteile für einen e.V. dadurch.

Der zweite Punkt betrifft die Ausrichtung von Meetings und die finanzielle Seite des e.V. Hier möchte ich zu Bedenken geben, dass jede Aussage von Steuerberatern, Anwälten und Finanzamt sich nur auf den aktuellen Zeitpunkt bezieht. Z.B. aus dem Debian-Umfeld habe ich anhand von Beispielen gehört, dass gemeinnützige Organisationen bei Finanzämtern unter genauer Beobachtung bezüglich ihrer Gemeinnützigkeit stehen und diese gerne auch nachträglich angezweifelt wird. Und durch meine Erfahrung im Geschäftsumfeld weiss ich, dass es zur Änderung der Prüfungsbedingungen des Finanzamts keine Gesetzesänderung bedarf, sondern das häufig durch Dienstanweisungen aus den Ministerien gesteuert wird. So wurde z.B. in den letzten Jahren die Prüfung von Rechnungen zum Vorsteuerabzug massiv verschärft, ohne dass an den Gesetzen etwas geändert wurde.
Bei einem gemeinnützigen e.V. kommt noch hinzu, dass nicht nur die Gemeinnützigkeit bei jeder finanziellen Entscheidung (das kann schon die Wahl eines Sponsors für das Meeting sein) berücksichtigt werden muss, sondern auch der Vorsteuerabzug nicht von vorne herein fest steht und mit dem Finanzamt ausgehandelt werden muss. Diese Entscheidung kann dann auch nachträglich vom Finanzamt revidiert werden, wenn gewissen Bedingungen, die keiner auf dem Schirm hatte, verletzt wurden.
Insgesamt beinhaltet dies für mich ein gehöriges finanzielles Risiko für den e.V., für das es sich lohnt, z.B. eine GmbH für den Veranstaltungsbetrieb zu gründen, die in diesen Punkten rechtlich deutlich besser aufgestellt ist. Und wie schon angesprochen: jede Aussage von Finanzamt/Anwalt zu dieser Situation betrifft sich auf das jetzt und hier, und kann durch einzelne Entscheidungen während der Meeting-Organisation gefährdet werden.

   Marcus
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