Re: DENOG e.V. - finaler Satzungsentwurf und nächste Schritte

Tim Kleefass tim at haitabu.net
So Mär 19 13:38:35 CET 2017


Hallo Malte und Kollege,

Vielen Dank für euer Engagement den Prozess vorwärts zu bringen!

Ich komme leider nun erst dazu mir die Satzung genauer anzusehen. Ich
finde die Satzung sehr gut. Zwei Anmerkungen sind mir noch aufgefallen
und eine Frage:


Zu §7, Zif. 5:
IMHO sollte die Versammlungsleitung (die letztendlich die Ordnungsgewalt
hat) nicht zwingend durch den Vorstand erfolgen, wenn die
Mitgliederversammlung das anders wünscht. Aber das ist eh ein implizites
Recht der MV als höchstes Organ des Vereins?



Zu §8, Zif. 1:
Eine Mindestanzahl an anwesenden (stimmberechtigten) Mitglieder ist dazu
da, dass wichtige Entscheidungen von einem Mindestanteil der Mitglieder
getragen werden und nicht bspw. durch einen ungeschickten Termin der MV
viele Mitglieder verhindert sind.
Der zweite Teil hebt diese Hürde wieder auf, daher würde ich diesen
streichen:
"oder solange bei einer geringeren Zahl die Beschlussfähigkeit von
keinem der anwesenden Mitglieder angezweifelt wird."



Verständnisfrage:

Nach §9, Zif. 1 besteht der Vorstand aus ... "bis zu vier Beisitzern".
Die Beisitzer sind nach §9, Zif. 4 aber nicht "Vorstand im Sinne von §26
BGB".

Nach §9, Zif. 6 hat "jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme".

Meine Interpretation: Die Beisitzer sind auch im
Vorstand/Vorstandsmitglieder, sie sind demnach auch im Vorstand
stimmberechtigt (mit je einer Stimme). Aber nach §26 BGB nicht
vertretungsberechtigt. Korrekt?


Schöne Grüße,
	Tim