Im Falle einer Verhinderung... (Was: Vorstandskandidaturen)

Boban Krsic krsic at denic.de
Do Nov 16 12:50:06 CET 2017


Hi Sebastian, alle,

gerade in diesem Jahr eine Gründungsversammlung einer eG hinter mich
gebracht und wir hatten folgendes "rechtskonformes" Vorgehen; hier sei
aber gesagt, dass es sich um die Gründung einer Genossenschaft handelte,
wobei sich diese nicht unbedingt von einer Vereinsgründung unterscheiden
sollte. Alles ohne jeglichen Rechtsanspruch - nur aus eigener Erfahrung
und unter Begleitung der Gründungsversammlung von einer Person, die sich
mit der Gründung von Genossenschaften von Berufswegen her auskennt.

Am 16.11.17 um 10:50 schrieb Sebastian Abt:
> Zusammenfassend könnte es meines Ermessens also wie folgt aussehen:
> 
> - Wenigstens sieben Personen sind physisch präsent
> - Weitere Personen können remote über einen zu definierenden Mechanismus teilnehmen

Gründungsmitglied als solches ist jene natürliche oder juristische
Person (dann ein Bevollmächtigter), die die Satzung (handschriftlich)
unterzeichnet hat. Falls eine physische Anwesenheit eines
Gründungsmitglieds nicht möglich war, wurde eine Vollmacht einer Person
vor Ort ausgestellt, die im Namen des Vollmachtgebers die Satzung
unterzeichnet hat. Eine anwesende Person vor Ort durfte zusätzlich
maximal zwei Gründungsmitglieder vertreten Eine Remote-Teilnahme war
nicht notwendig und bei uns auch technisch nicht möglich. Heißt also,
möchte jemand gerne als Gründungsmitglied gelten, und kann nicht vor Ort
sein, konnte er eine Vollmacht einer Person vor Ort ausstellen und
trotzdem mit gründen.

> - Dem Gründungsprotokoll liegt eine Teilnehmerliste bei, die alle Gründungsmitglieder benennt

Diese muss vorliegen, dass ist korrekt. Bei uns war es eine eigene
Liste, die numerisch alle Gründungsmitglieder benennt und aus der
ersichtlich war, welche Unterschrift unter der Satzung, welchem Mitglied
zuzuordnen war. Bei so vielen Unterschriften ist es für die Zuordnung
einfacher. Ja, wir hatten am Ende eine ausgedruckte Satzung und ganz
viele Unterschriften auf der letzten Seite.

> - Die beschlossene Satzung wird von sieben physisch anwesenden Personen unterzeichnet

Siehe oben, die physische Anwesenheit war aufgrund von Vertretern nicht
notwendig, wobei dies auch mE nicht das Problem darstellen sollte. Für
die Gründung eines e.V. sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich -
alleine das zählt. Ach ja, ist der Verein eingetragen, darf die
Mitgliederzahl nicht unter drei sinken.

> - Das Gründungsprotokoll wird vom gewählten Vorstand unterzeichnet
> - Der Vorstand legt die Unterlagen zur Eintagung ins Vereinsregister vor
> - Alles sind glücklich :)

passt, wobei ich am Ende dennoch jmnd., der sich schon einmal mit einer
Vereinsgründung befasst hat, versuchen würde zu finden, um formale
Fehler zu vermeiden. Nicht das sich das Amtsgericht bei der Eintragung
quer stellt, weil man irgendeine Kleinigkeit übersehen hat.

Eine halbe Stunde für die Versammlung ist sehr sportlich angesetzt; da
auch bei uns zumindest die folgenden Punkte auf der Agenda standen
(ergänzt um den Kassenprüfer und wir hatten einen Aufsichtsrat und
keinen Vorstand von den Mitgliedern gewählt):

* Kurze Vorstellung des Zweckes der Gemeinschaft
* Erläuterung der Satzung / Fragen und Unterzeichnung der Satzung

damit war die Gründungsversammlung abgeschlossen und die erste
Mitgliederversammlung wurde einberufen:

* Wahl einer Wahlleitung (wir hatten diese schon vorab bestimmt)
* Wahl der Vorstandsfunktionen und der Kassenprüfer
* Abstimmung über die Beitragsordnung
* Beschlüsse über Organisationsfragen

Wir waren 25 Gründungsmitglieder, hatten alles soweit vorbereitet und
dennoch 2,5 Stunden gebraucht. Die Satzung war vorher bekannt und die
TOPs zeitlich beschränkt.

Viele Grüße und auf eine erfolgreiche Gründung
	
	- Boban.


PS: ich schaffe es nicht persönlich, lasse mit aber vor Ort von jmnd.
als Gründungsmitglied vertreten ;-)







-- 

Boban Kršić
Chief Information Security Officer

DENIC eG, Kaiserstraße 75-77, 60329 Frankfurt am Main, GERMANY

E-Mail: krsic at denic.de, Fon: +49 69 272 35-120, Fax: -248
Mobil: +49 172 67 61 671
https://www.denic.de

PGP Key-ID: 0x43C89BA9
Fingerprint: B974 E725 FEF7 CB3A E452 BEE0 5B80 73E9 43C8 9BA9

Angaben nach § 25a Absatz 1 GenG:
DENIC eG (Sitz: Frankfurt am Main)
Vorstand: Helga Krüger, Martin Küchenthal, Andreas Musielak, Dr. Jörg
Schweiger
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thomas Keller
Eingetragen unter Nr. 770 im Genossenschaftsregister, Amtsgericht
Frankfurt am Main

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname   : smime.p7s
Dateityp    : application/pkcs7-signature
Dateigröße  : 6096 bytes
Beschreibung: S/MIME Cryptographic Signature
URL         : http://lists.denog.de/pipermail/denog-gov/attachments/20171116/fa574759/attachment.bin