Im Falle einer Verhinderung... (Was: Vorstandskandidaturen)

Boban Krsic krsic at denic.de
Do Nov 16 13:15:42 CET 2017


Was ich noch vergaß:

Am 16.11.17 um 12:50 schrieb Boban Krsic:
> - Der Vorstand legt die Unterlagen zur Eintagung ins Vereinsregister vor

Bestandteile waren neben der unterschriebenen Satzung, das Protokoll zur
Sitzung inkl. Vorstandsbestellung, alle Vollmachten von
Gründungsmitgliedern - die nicht vor Ort gewesen sind - und die Liste
mit den Namen der Gründungsmitglieder (und weiteren Informationen
(Anschrift, Geburtsjahr)).

Was die Anmeldung beim Amtsgericht angeht: Alle Anmeldungen zum
Vereinsregister erfordern mWn eine Beglaubigung der Unterschriften des
Vorstandes. Hierzu ist das persönliche Erscheinen bei einem Notar
notwendig. Die Anmeldung beim Register selbst kann dann persönlich
erfolgen, oder ein Notar übernimmt dies und schickt die Informationen
elektronisch oder postalisch an das AG.

Viele Grüße,

	- Boban.


-------------- nächster Teil --------------
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